Arbeitsrecht
- Wann muss ich meinen Arbeitgeber oder meine Arbeitgeberin über meine Schwangerschaft informieren?
- Muss ich bis kurz vor der Geburt arbeiten?
- Erhalte ich auch dann weiterhin meinen Lohn, wenn ich meinem Arbeitsplatz wegen der Geburt fernbleibe?
- Darf ich während der Arbeitszeit stillen?
Solche und weitere Fragen stellen sich werdende Mütter und Eltern oft in Zusammenhang mit ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit.
Informationen zu häufig gestellten Fragen entnehmen Sie bitte folgendem
Link: Arbeitsrecht Zusammenfassung.
Für spezifische und genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an den Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband in Triesen.



