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Mo., 13. September, 18.30 Uhr
Triesen - Kleinkunstbühne Alte Weberei

 

Behörden und Dokumente

Für neugeborene Kinder besteht in Liechtenstein eine Anzeigepflicht beim liechtensteinischen Zivilstandsamt.

Je nachdem, über welche Staatsbürgerschaft das Neugeborene verfügt, ob es im In- oder Ausland geboren wurde, ob es sich um ein eheliches oder uneheliches Kind handelt, ist bei der Anzeige der Geburt und weiteren Behördengängen unterschiedlich vorzugehen bzw. stellen die Behörden unterschiedliche Dokumente aus.

Wir empfehlen Ihnen, die Geburt auch Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin zu melden, sowie der zuständigen Krankenkasse.

Wie Sie im konkreten Fall am besten vorgehen, welche Dokumente Sie für Ihr Kind beantragen und welche Regelungen Sie treffen können bzw. müssen, ersehen Sie aus der Linksammlung.

 

Anzeigepflicht der Geburt

Auslandsgeburten

Staatsbürgerschaft und Bürgerrecht des Kindes

Registrierung von Kindern liechtensteinischer Eltern

Reisepass und Identitätskarte für liechtensteinische Kinder

Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Kinder

Geburtsscheine

Anerkennung Vaterschaft

Familienname des Kindes

Vornamen des Kindes

Elterliche Sorge

Unterhaltspflicht für unehelich geborene Kinder