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Feldkirch - Hotel Holiday Inn
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Behörden und Dokumente

Sobald Ihr Kind auf der Welt ist, sind einige Behördengänge zu erledigen. Die Geburt Ihres Kindes wird dem zuständigen Standesamt durch die Verwaltung des Krankenhauses, in dem Ihr Kind geboren wurde, gemeldet. Bei einer Hausgeburt muss die Geburtsanzeige durch die Hebamme oder die Eltern durchgeführt werden und innerhalb einer Woche nach der Geburt erfolgen.
Melden Sie die Geburt auch Ihrem Arbeitgeber und der zuständigen Krankenkasse.
Eine vom Standesamt ausgestellte Geburtsbestätigung und Ihren Krankenhausentlassungsschein benötigen Sie, damit die Fortzahlung des Wochengeldes gesichert ist.

Genauere Informationen zu den Themen Geburtsmeldung, Ausstellung einer Geburtsurkunde, eines Staatsbürgerschaftsnachweises oder Reisepasses erhalten Sie, wenn Sie unserer Linksammlung folgen.

 

Geburtsanzeige/Ausstellung einer Geburtsurkunde

Wohnsitzanmeldung

Meldung eines Neugeborenen bei der Sozialversicherung

Staatsbürgerschaftsnachweis

Reisepass – Miteintragung von Kindern

Reisepass für Minderjährige (unter 18 Jahren)

Personalausweis

Vaterschaftsanerkennung

Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde