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Schwangerschaft & Psyche
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GrenzgängerInnen

  • Sie wohnen in Österreich und arbeiten in Deutschland, Liechtenstein oder der Schweiz?
  • Sie wollen Auskunft über arbeitsrechtliche Fragen, Ihre Krankenversicherung oder Familienleistungen im jeweiligen Land?
  • Sie gedenken, sich im Nachbarland einen Job zu suchen und möchten wissen, was Sie dabei beachten müssen?

Grundsätzlich gilt für Grenzgänger/innen das Arbeitsrecht des Landes, in dem sie beschäftigt sind. Es empfiehlt sich, dass Sie sich diesbezüglich frühzeitig bei der Personalabteilung Ihrer Arbeitsstelle informieren. Vor allem im Bereich des Mutterschaftsurlaubs können wesentliche Unterschiede zwischen in- und ausländischem Recht auftreten.
Bezüglich der Auszahlung von Familienleistungen gilt es zu beachten, dass diese nur im und durch das Wohnsitzland des Kindes ausbezahlt werden, wenn einer der beiden Elternteile dort beschäftigt ist. Ist dies nicht der Fall, ist für die Familienleistungen jener Staat zuständig, in dem die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird.

Weitere Informationen zum Thema „Arbeiten im Nachbarland“ sowie Adressen für rechtliche Auskünfte in den Nachbarländern erhalten Sie über unsere Linksammlung.

Anforderung der Broschüre "Infos für Grenzgänger 2009"

 

Anlaufstellen für rechtliche Belange Arbeitnehmender

 

Weitere Anlaufstellen