Kinderbetreuungsgeld
Kinderbetreuungsgeld erhalten alle Mütter und Väter, auch Pflege- und Adoptiveltern, unabhängig von der Erwerbstätigkeit vor der Geburt. Mütter bzw. Väter ohne aufrechtes Arbeitsverhältnis haben ab der Geburt des Kindes Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Frauen, die Wochengeld beziehen, bekommen Kinderbetreuungsgeld mit Ende des Mutterschutzes.
Voraussetzungen für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld sind, dass:
- für das Kind Anspruch auf Familienbeihilfe oder eine gleichwertige ausländische Leistung besteht
- das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt
- die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wird
- der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich liegt
- sich bei nicht österreichischen Eltern der Elternteil und das Kind rechtmäßig in Österreich aufhalten.
Kinderbetreuungsgeld und etwaige Zuschüsse werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Die Anträge sind bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen, bei der der Anspruchsberechtigte versichert ist bzw. zuletzt versichert war.
Beachten Sie, dass für eine vollständige Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes ein Nachweis der ersten zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bei Ihrer Krankenkasse erbracht werden muss.
Genauere Informationen zum Thema Kinderbetreuungsgeld, den verschiedenen Bezugsmodellen und ab 2010 geplanten Änderungen sowie über die Vorgehensweise bei der Beantragung erhalten Sie, wenn Sie unserer Linksammlung folgen.
Kinderbetreuungsgeld - Beantragung
Mutter-Kind-Pass und Kinderbetreuungsgeld
Antragsformular Kinderbetreuungsgeld
Informationen der Krankenversicherungsträger:
Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld




