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Fristenregelung


Wie stehen Sie zur Fristenregelung?


Da muss man die gesellschaftspolitische Ebene von der Ebene der Schwangerschafts-konfliktberatung unterscheiden. Wir beraten in zwei Ländern, eines ohne und eines mit Fristenregelung. Wir stellen in der Praxis keinen wesentlichen Unterschied fest. Das Tabu der Abtreibung und die Schwelle, Beratung in Anspruch zu nehmen, sind unserer Erfahrung nach in Liechtenstein und in Vorarlberg vergleichbar hoch. Wir werden anteilsmässig in Liechtenstein gleich häufig in Anspruch genommen, wie in Vorarlberg. Die Frauen im Schwangerschaftskonflikt treffen ihre Entscheidung unabhängig von der Rechtslage. Da sind andere Themen vorrangig.

Die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs hat hohe gesellschafts-politische Bedeutung. Diese Diskussion wollen wir jedoch der Politik überlassen. Unsere Aufgabe ist es, für Frauen und Paare in schwierigen Schwangerschaften da zu sein, unabhängig von der Rechtslage.